Elterngeld können Ehepaare, Lebenspartner, Alleinerziehende und unverheiratete Paare beantragen. Voraussetzung für Elterngeld ist, dass das Kind mit im Haushalt des Antragstellers lebt. Das Kind muss der Antragsteller selber betreuen und erziehen. Außerdem darf man keine volle Erwerbstätigkeit in diesem Zeitraum ausüben. Konkret: Der Antragssteller darf nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Achtung: Wer während der Bezugsdauer arbeitet, bekommt nur 67 Prozent des ausfallenden Gehaltes als Elterngeld ausgezahlt.