Elterngeld können Ehepaare, Lebenspartner, Alleinerziehende und unverheiratete Paare beantragen. Voraussetzung für Elterngeld ist, dass das Kind mit im Haushalt des Antragstellers lebt. Das Kind muss der Antragsteller selber betreuen und erziehen. Außerdem darf man keine volle Erwerbstätigkeit in diesem Zeitraum ausüben. Konkret: Der Antragssteller darf nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Achtung: Wer während der Bezugsdauer arbeitet, bekommt nur 67 Prozent des ausfallenden Gehaltes als Elterngeld ausgezahlt.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter