Welche Versicherung brauche ich als Mieter?

Der Mietvertrag ist unterschrieben, der Umzugswagen steht bereit. Doch bevor es in die neue Wohnung geht, sollte sich jeder Gedanken über seine Versicherungen machen. Einige sind wichtig, andere schlicht überflüssig.

Die Hausratversicherung kommt unter anderem für Schäden durch Leitungswasser auf
Bild Nr. 1249, Quelle: Postbank

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Wer umzieht, muss an vieles denken: die Anmeldung am neuen Wohnort, das Umstellen der Verträge für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung und den Nachsendeauftrag für die Post. „Versicherungen werden bei einem Umzug oft hinten angestellt“, weiß Stefan Weinert von der Postbank. „Doch da man als Mieter für Schäden am Mietobjekt verantwortlich ist, sollte man sich schon absichern, bevor die erste Kiste gepackt ist.“ Die wichtigste Versicherung für die Umzugsphase und die Zeit danach ist deshalb die Privathaftpflichtversicherung. Sie steht auch für Schäden ein, die während des Umzuges verursacht werden. „Eine Privathaftpflicht sollte eigentlich jeder haben. Als Familie empfiehlt sich ein günstiger Familientarif“, sagt Stefan Weinert.

Hausratversicherung ist Pflicht

Ein Muss für jeden Mieter ist die Hausratversicherung. Sie tritt ein, wenn Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus beschädigt oder zerstört werden. Auch Überspannungsschäden sind meist ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert. „Wer umzieht, sollte seine Hausratversicherung unbedingt an die Größe der neuen Wohnung anpassen“, rät der Postbank Experte. „Sonst riskiert man eine Unterversicherung.“ Beim Abschluss einer Hausratversicherung können zusätzliche Risiken eingeschlossen werden – etwa Glasbruch und Fahrraddiebstahl. „Man sollte genau überlegen, was man braucht und in welchem Verhältnis der zusätzliche Beitrag zur Leistung steht“, so Weinert. Dies gilt besonders bei der oft gewählten Glasversicherung. Allerdings erstattet diese auch Bruchschäden an Glaskeramik- bzw. Induktionskochflächen. Ebenso sind Spiegel und Mobiliarverglasungen sowie Zimmertüren aus Glas oder mit Glaseinsatz mitversichert. Für Mieter gilt zu beachten, dass die Privathaftpflicht zwar Mietsachschäden erstattet, jedoch keine Glasbruchschäden in der Mietwohnung, die durch den Mieter verursacht wurden. Der Einschluss einer Elementarschadenversicherung schützt bei Schäden durch Überschwemmung, Erdrutsch und andere Naturkatastrophen. Auch in Deutschland nehmen die Unwetter zu und immer häufiger werden besonders durch heftigen Regen verheerende Schäden verursacht. Überschwemmungen durch Starkregen können plötzlich und überall auftreten – der Wohnort oder die Nähe zu einem Gewässer spielen dabei keine Rolle. Eine zusätzliche Fahrraddiebstahlversicherung empfiehlt sich für hochwertige Fahrräder und Pedelecs, wenn diese außerhalb des Wohnbereichs in Gebrauch sind und zum Beispiel vor der Schule oder in der Stadt abgestellt werden. Damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist, muss das Fahrrad immer ordnungsgemäß abgeschlossen sein.

Pressemitteilung Postbank (19.03.2014)

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