Der Versicherte muss grundsätzlich auf alle Gegenstände des Reisegepäcks, das er mit sich führt, gut aufpassen. Wer fahrlässig zum Beispiel ein mitgeführtes Fahrrad unbewacht über Nacht im Freien stehen lässt, verliert seinen Versicherungsschutz. Ebenso sollt man seinen Schmuck sicher verwahren.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter