Um Ihre Förderberechtigung zu belegen, müssen Sie eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit nachweisen. Als mittelbar begünstigter Ehepartner müssen Sie die Heirat nachweisen. Um die Zulage für Ihre Kinder zu beantragen, brauchen Sie einen Kindergeldbescheid. Und um die Höhe Ihrer Mindesteinzahlung (vier Prozent des Jahresbruttogehaltes für 2008) zu ermitteln, müssen Sie Ihr Gehalt nachweisen.
Weitere Unterlagen können – ja nach Anbieter und Riester-Produkt – erforderlich sein.