Steuerklasse I: Ledige, Verwitwete, Geschiedene, dauerhaft getrennt lebende Ehepaare und Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehepartner
Steuerklasse II: Alleinerziehende, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen können
Steuerklasse III:
- Verheiratete, deren Ehepartner entweder nicht erwerbstätig ist oder als Arbeitnehmer der Steuerklasse V angehört (vorausgesetzt die Ehegatten leben zusammen)
- Verwitwete im ersten Jahr nach dem Tod des verstorbenen Ehegatten
(vorausgesetzt der Verstorbene war unbeschränkt steuerpflichtig und die Ehepartner lebten zusammen)
Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.
Steuerklasse IV: Verheiratete Ehepartner, die zusammen leben und beide unbeschränkt steuerpflichtig sind. Diese Steuerklasse ist am günstigsten für Ehepartner, die ungefähr gleich viel verdienen.
Steuerklasse V: Verheiratete, wenn der andere Ehepartner in Steuerklasse III ist. (Vorausgesetzt die Ehepartner leben zusammen)
Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.
Steuerklasse VI: Arbeitnehmer, die bei mehr als nur einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Neu ab 1. Januar 2010: Neues Faktorverfahren bei Ehepaaren
Berufstätige Ehepaare haben ab 2010 eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter