Wenn die Karte gesperrt wurde, sind Sie generell erst einmal aus dem Schneider. Für Schäden, die zwischen dem Verlust bzw. dem Diebstahl des Plastikgeldes und der Verlustmeldung entstanden sind, berechnen die Banken Ihnen normalerweise bei Kreditkarten "nur" einen Eigenanteil von 50 Euro.
Dies gilt allerdings ausschließlich, wenn Sie alles getan haben, um den Schaden so klein wie möglich zu halten. Eine Sperrung sollte also unverzüglich nach dem Bemerken des Verlusts der Karte vorgenommen werden.
Wer mehrere Stunden verstreichen lässt - sei es, weil er seinen Arbeitsplatz nicht verlassen oder erst zur Polizei gehen wollte - hat schlechte Karten. Die Bank kann Ihnen dann eine Teilschuld am entstandenen Schaden vorwerfen. Mit einem Eigenanteil von 50 Euro kommen Sie dann nur selten aus der Affäre.
Trotz einer unverzüglichen Sperre versuchen Banken leider häufig, ihre Kosten durch den Missbrauch so gering wie möglich zu halten. Die Geldhäuser gehen bei unbefugten Bargeldabhebungen mittels Karte und Geheimzahl beispielsweise grundsätzlich davon aus, dass die Geheimzahl nur durch "grobe Fahrlässigkeit" in unbefugte Hände gelangen kann und verweigern daher die Haftung.
Folglich bleibt der Kunde auf dem Schaden sitzen. Immer mehr Kunden klagen daher gegen ihre Bank. Insbesondere bei gestohlenen ec-Karten urteilen die Gerichte aber immer öfter zu Gunsten der Verbraucher.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
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