Alle Werbungskosten, die Sie in der Steuererklärung angeben, sollten Sie auch belegen können. Sind keine Rechnungen oder Quittungen mehr vorhanden, akzeptiert das Finanzamt auch selbst ausgestellte Belege, so genannte Eigenbelege.
Wer zum Beispiel den Kauf eines Fachbuches als Werbungskosten steuerlich absetzen will, kann das Buchcover kopieren und die Kopie als Beleg beifügen. Finanzbeamte müssen Eigenbelege akzeptieren, können die aufgeführten Kosten aber auch nach unten korrigieren.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | BMW Bank | BMW Online-Sparkonto | 2,70% |
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter