Einige Leistungen, die bisher von den Versicherungen übernommen wurden, können ab dem ersten April wegfallen. So müssen die Krankenkassen unter anderem nicht mehr für die von Schönheitsoperationen, Piercings oder Tattoos verursachten Folgeerkrankungen aufkommen.
Auch die Behandlung mit neuen, besonders teuren Medikamenten müssen die Kassen zukünftig nicht mehr ohne weiteres bezahlen. So muss der behandelnde Arzt auf Verlangen der Krankenkasse die Meinung eines zweiten Arztes einfordern.
Aber auch für den Patienten können einzelne Leistungen günstiger werden. Die Krankenkassen sind nämlich dazu berechtigt, Rabattverträge mit den Pharmakonzernen abzuschließen. Medikamente von den entsprechenden Firmen erhält der Patient dann ganz oder teilweise ohne Zuzahlung.