Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Unfälle auf dem Arbeitsweg werden durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Zur Leistungserbringung ist es unerheblich, wer an einem Unfall Schuld ist.
Unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts sind Arbeitnehmer und Auszubildender gesetzlich unfallversichert. Außerdem auch Fahrgemeinschaften, unabhängig davon, ob sie auf dem Weg von oder zur Arbeit sind.
Schutz genießen weiterhin, Schüler, Studenten, Kinder, die Kindertagesstätten besuchen sowie Menschen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen: Helfer bei Unglücksfällen, Zivil- und Katastrophenschutzhelfer sowie Blut- und Organspender.
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