Eine ordentliche Kündigung muss in der Regel drei Monate vor Vertragsende bei der Versicherung eingehen, am besten schriftlich per Einschreiben. Genaue Details sind den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens zu entnehmen.
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich nach einem Schadensfall oder bei Erhöhung des Versicherungsbeitrages ohne gleichzeitige Verbesserung des Versicherungsschutzes.