Welche Kündigungsfristen muss ich bei einer Umschuldung beachten?

Nach Paragraph 489 BGB gilt bei Darlehen mit variabler Zinsvereinbarung eine dreimonatige Kündigungsfrist. Bei Krediten mit festem Zins ist ein Wechsel ist nur möglich, wenn die Zinsbindung endet. Zudem gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Bei Darlehensverträgen, die mehr als 10 Jahre festgeschrieben sind, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Sind mehr als zehn Jahre seit der Darlehensauszahlung vergangen, können Sie mit einer sechsmonatigen Frist kündigen. Eine Kündigung zu festgelegten Terminen kostet nichts. Prüfen Sie Ihre Kündigungsfrist nochmals in Ihrem Vertrag.

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