Nach Paragraph 489 BGB gilt bei Darlehen mit variabler Zinsvereinbarung eine dreimonatige Kündigungsfrist. Bei Krediten mit festem Zins ist ein Wechsel ist nur möglich, wenn die Zinsbindung endet. Zudem gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Bei Darlehensverträgen, die mehr als 10 Jahre festgeschrieben sind, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Sind mehr als zehn Jahre seit der Darlehensauszahlung vergangen, können Sie mit einer sechsmonatigen Frist kündigen. Eine Kündigung zu festgelegten Terminen kostet nichts. Prüfen Sie Ihre Kündigungsfrist nochmals in Ihrem Vertrag.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | Targobank | Online Kredit | 4,75% |
| 2 | Postbank | Privatkredit direkt | 5,79% |
| 3 | Sparda-Bank Nürnberg | SpardaSofortkredit | 5,85% |
Manchmal trennen nur wenige Sekunden das große private Glück von der menschlichen Katastrophe. Der Tod eines nahen Menschen bedeutet neben Trauer oft auch eine finanzielle Krise für die Hinterbliebenen. Hinzu kommt, dass viele Familien gar nicht oder nur unzureichend für den Fall abgesichert sind, dass der Hauptverdiener stirbt. Eine Risikolebensversicherung bietet finanziellen Rückhalt. weiter
Ein Studium wird immer teurer. Nicht nur Miete, Lebensunterhalt oder Bücher müssen finanziert werden, in einigen Bundesländern kommen noch Studiengebühren dazu. Umso wichtiger für den ... weiter