Wer von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt oder einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hat, ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Termin persönlich arbeitslos zu melden. Wer erst später von seiner Arbeitslosigkeit erfährt, muss innerhalb von drei Tagen eine Agentur für Arbeit aufsuchen.
Meldet man sich zu spät, droht eine Sperrfrist bezüglich der Leistungen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld.
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