Die Entfernungspauschale, die auch Pendlerpauschale genannt wird, gibt es nur für eine einfache Strecke zwischen Wohnort (Haustür) und Arbeitsstätte. Arbeitnehmer erhalten eine Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro für einen Kilometer.
Die Entfernungspauschale, die auch Pendlerpauschale genannt wird, gibt es nur für eine einfache Strecke zwischen Wohnort (Haustür) und Arbeitsstätte. Arbeitnehmer erhalten eine Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro für einen Kilometer.