Welche einmaligen Leistungen gibt es?

Generell sollen mit der Regelleistung alle laufenden Kosten gezahlt werden. Es gibt allerdings ein paar Zahlungen, die man auf Antrag auch zusätzlich erhalten kann:
Dies gilt für die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich der Hauhaltsgeräte, eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt und eine mehrtägige Klassenfahrt.
Für diese Leistungen kann man eine Geldleistung oder einen Gutschein erhalten.

Einen Anspruch auf diese einmaligen Leistungen kann auch haben, wer zwar kein ALG II bezieht aber nur über ein geringes Einkommen verfügt.

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