Unter die Abgeltungsteuer fallen Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Das bedeutet: Zinsen aus Fest- und Termingeldanlagen, festverzinslichen Wertpapieren, Sparverträgen, Zertifikaten und Anleihen sind davon betroffen. Auch Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften, Dividenden aus Aktien und Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren sind von der neuen Steuer betroffen.