Zunächst einmal sind es Ihre personenbezogenen Kennungsdaten, die ein Bankinstitut an die Schufa weiter gibt, d.h. Name, Adresse, Geburtsdatum, etc. Dann wird die Schufa darüber informiert, dass Sie bei dem betreffenden Kreditinstitut ein Konto beantragt, eröffnet oder geschlossen haben.
Sollten Sie gegen vertragliche Regelungen, etwa durch Nichtausgleich des Kreditrahmens, Missbrauch der Karte bzw. des Kontos oder offene Forderungen nach Kontokündigung, verstoßen haben, wird dies ebenfalls der Schufa mitgeteilt.