Grundsätzlich kann jeder, der freiberuflich oder selbständig tätig ist, ohne Einkommensgrenze in die private Krankenversicherung wechseln. Das gleiche gilt für Beamte.
Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören unter anderem:
- Heilberufe, wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
- rechts- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Unternehmensberater
- technische und naturwissenschaftliche Berufe: Architekten oder Sachverständige
- pädagogische, psychologische und übersetzende Berufe: Pädagogen, Dolmetscher, Psychologen
- publizistische und künstlerische Berufe: Schriftsteller, Künstler, Musiker
Bei vielen Versicherungen gibt es spezielle Sondertarife für Ärzte und Beamte
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | Volkswagen Bank | Plus Konto TopZins (Telefon) | 2,30% |
Kinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen g ... weiter
Pünktlich zur Bundestagswahl am 27. September 2009 diskutieren die Politiker der verschiedenen Parteien über das künftige Regierungsprogramm. Dazu hat jede Partei ihr eigenes Programm er ... weiter