Welche Arten von Krankheiten und Notfällen sind in der Reisekranken-Versicherung enthalten?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung kommt für alle Arzt- sowie ambulante und stationäre Krankenhauskosten auf. Ferner bezahlt sie alle Medikamente und Heilmittel.

Die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung werden ebenfalls übernommen, teilweise auch Füllungen und Zahnersatz. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung akut und unvorhergesehen aufgetreten ist.

Auch bei akut auftretenden Problemen während der Schwangerschaft leistet die Versicherung Unterstützung. Bei einem Todesfall im Ausland beteiligt sich die Versicherung mit festen Beträgen an Begräbnis- oder Überführungskosten. Ist eine Behandlung in Deutschland aus medizinischer Sicht sinnvoll, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Rücktransport. Im umgekehrten Fall – Sie müssen, weil eine Erkrankung Sie transportunfähig gemacht hat, länger als geplant vor Ort bleiben – verlängert sich der Versicherungsschutz in der Regel um 90 Tage. Ausnahmen mit kürzerem Versicherungsschutz sind jedoch möglich.