Welche Änderungen bringt SEPA für mich?

SEPA, Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, wird ab dem 1. Februar 2014 Realität. Dann gelten für Privatkunden einheitliche Standards bei Überweisungen und Lastschriften in Euro – in Deutschland und grenzüberschreitend. Wie wirkt sich die Umstellung auf SEPA für den Endverbraucher aus?

Bild Nr. 1236, Quelle: Postbank

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Ab dem 1. Februar 2014 ist es für private Bankkunden kein Unterschied mehr, ob sie einen Eurobetrag innerhalb Deutschlands oder in ein anderes „SEPA-Land“ überweisen. Für alle Überweisungen in Euro gilt: Kontonummer und Bankleitzahl werden ab Februar durch die IBAN, die internationale Kontonummer, ersetzt – auch wenn die Überweisung auf ein deutsches Konto geht. Deutsche IBANs haben 22 Stellen und setzen sich aus bekannten Elementen zusammen: der alten Bankleitzahl und der Kontonummer. Neu sind nur der Ländercode (DE für Deutschland) und die zweistellige kontoindividuelle Prüfziffer. Die eigene IBAN kann jeder Bankkunde zum Beispiel auf seinem Kontoauszug nachlesen. „SEPA ist seit Jahrzehnten eines der größten Projekte im Zahlungsverkehr und mit enormem Aufwand für die Banken verbunden“, erklärt Achim Lebeau von der Postbank. „Wir versuchen, unseren Kunden den Übergang so einfach wie möglich zu machen. So können unsere Privatkunden bis Ende Januar 2016 für inländische Überweisungen ihre alten Verbindungsdaten nutzen – die Postbank macht sie SEPA-tauglich.“ Allein 42 Millionen bestehende Überweisungsvorlagen im Onlinebanking wird die Postbank auf SEPA umstellen, ohne dass der Bankkunde selbst etwas tun muss. „Das ist unser Kundenservice“, sagt Achim Lebeau, „trotzdem empfehlen wir allen Kunden, die SEPA-Überweisung rechtzeitig auszuprobieren.“

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Der europaweite Zahlungsraum SEPA wird ab 1. Februar Realität
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Durch die Umstellung auf SEPA verschwindet ab dem 1. Februar 2014 auch die Einzugsermächtigung. Sie wird durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Schon erteilte Einzugsermächtigungen bleiben aber gültig. Für neue Einzugsermächtigungen müssen Kunden dem Zahlungsempfänger ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wichtig für den Privatkunden: Ihm entstehen dadurch keine Nachteile. Auch beim SEPA-Lastschriftverfahren hat er die Möglichkeit, der Lastbuchung innerhalb von acht Wochen zu widersprechen. Achim Lebeau: „Unseren Privatkunden raten wir, kein Mandat zu unterzeichnen, bei dem dieses Widerspruchsrecht ausgeschlossen ist.“ Die SEPA-Umstellung wird leider von zahlreichen Kriminellen missbraucht, um persönliche Daten von Bankkunden abzugreifen. Dabei erhalten die Opfer gefälschte E-Mails, in denen sie aufgefordert werden, aktiv an der Umstellung mitzuwirken und ein Onlineformular mit ihren Bankdaten auszufüllen. „Keine Bank fordert ihre Kunden per E-Mail dazu auf, ihre Zugangsdaten oder persönlichen Informationen einzugeben“, so die Postbank Expertin Iris Laduch-Reichelt.

Die Postbank bietet ihren Kunden bundesweit in 320 Filialen eine Beratung zu SEPA an. Interessierte finden eine Übersicht unter https://www.postbank.de/postbank/docs/sepa_liste_201312.pdf.

Pressemitteilung Postbank (02.01.2014)

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