Neben den beschriebenen Außergewöhnlichen Belastungen können Sie noch andere Kosten geltend machen. Diese führen jedoch nur
dann zu einer Steuerermäßigung, wenn sie einen bestimmten Teil Ihrer
Einkünfte übersteigen. Diese "zumutbare Belastung" ist im Einkommensteuergesetz im Einzelnen geregelt und wird vom Finanzamt berücksichtigt.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter