Was sind Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die zur Entlastung des Steuerpflichtigen das Steueraufkommen mindern. Dazu gehören z.B. Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen), Kirchensteuer, Steuerberatungskosten oder Spenden. Es können entweder die gesamten Kosten oder ein Pauschalbetrag abgezogen werden. Der Gesetzgeber zieht vom Steuerbetrag eine Pauschale ab, wenn Sie die Sonderausgaben nicht einzeln nachweisen (36 Euro bei Ledigen / 72 Euro bei Verheirateten). Im Folgenden einige Beispiele für Sonderausgaben:

Versicherungen / Sonderausgaben zur Vorsorge

Versicherungen werden als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung berücksichtigt. Der Fiskus gibt vor, wo dies möglich ist.

  • Beiträge zu einer freiwilligen, zusätzlichen Pflegeversicherung
  • freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Beiträge zu einer freiwilligen Kranken- bzw. Pflegeversicherung (auch Beiträge zu einer Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung)
  • Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung (auch Insassenunfallversicherung, Kinderunfallversicherung oder Reiseunfallversicherung)
  • Lebensversicherungen (bei einer Kapital-Lebensversicherung Laufzeit mindestens 12 Jahre)
  • Haftpflichtversicherung (insbesondere Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Hundehaftpflicht und Grundstücks- bzw. Grundbesitzerhaftpflicht)

Renten / Dauernde Lasten

Neben den Vorsorgeaufwendungen werden auch von Ihnen gezahlte Renten oder dauernde Lasten als Sonderausgaben berücksichtigt. Als Rente gilt hier eine Zahlung, die einen längeren Zeitraum an eine bestimmte Person entrichtet werden muss. Außerdem muss die Zahlung regelmäßig und in gleicher Höhe erfolgen.

Eine dauernde Lasten hingegen ist eine Zahlung, die sich zwar auch über einen gewissen Zeitraum und an eine bestimmte Person erstrecken, aber im Gegensatz zur Rente nicht regelmäßig und in unterschiedlicher Höhe zu zahlen ist.

Achtung! Im Gegensatz zur dauernden Last, die voll als Sonderausgabe gilt, wirkt bei einer Rente nur der Ertragsanteil steuerlich mindernd.

Unterhaltsleistungen

Auch Unterhaltsleistungen an einen dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner können bis zu einem Betrag von 13.805 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Unterhaltsempfänger muss diesem Vorgehen zustimmen und den bezogenen Unterhalt seinerseits versteuern. Ein Nachweis der Zustimmung ist der Steuererklärung beizufügen.

Berufsausbildung

Seit dem 01.01.2004 sind die Kosten für eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium bis zu einem Betrag von 4000 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Alle anderen Aufwendungen wie Umschulungen, Fortbildungen oder Ausbildungen nach einer abgeschlossenen Ausbildung sind nun als Werbungskosten bei Anlage N abzugsfähig. Neben einer Berufsausbildung werden auch Besuche einer allgemeinbildenden Schule oder einer Hochschule als Ausbildung anerkannt.

Kirchensteuer

Auch die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe verstanden werden und wird somit steuerlich absetzbar.

Altersvorsorge

Verschiedene Verträge zur Altersvorsorge werden als Sonderausgabe berücksichtigt. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihren Lebensabend in Deutschland verbringen. Zieht man im Alter ins Ausland, müssen alle Vergünstigungen wieder zurückgezahlt werden. Als Sonderausgabe im hier behandelten Sinne gelten die Beiträge zur privaten Rentenversicherung, Fonds- und Banksparplänen, fondsgebundenen Lebensversicherungen und der betrieblichen Altersvorsorge. Das Finanzamt prüft jeweils, ob es günstiger ist, die Zulagen zur Altersvorsorge zu beziehen, oder ob der Abzug als Sonderausgabe mehr einbringt.

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