Was tun, wenn die Karte gestohlen wird?

Am 5.10.2004 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil (BGH: Az.: XI ZR 210/03). Die Richter glaubten dem so genannten Anscheinsbeweis. Wenn der Dieb bereits kurz nach der Tat die Karte am Geldautomaten benutze, habe der Karteninhaber seine PIN wahrscheinlich zusammen mit der Karte aufbewahrt.
In solch einem Fall habe der Kunde grob fahrlässig seine Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten verletzt, so das Gericht.
Will der Kunde sein Geld von der Bank oder Sparkasse zurück, muss er beweisen, dass der Fehler genauso beim Geldinstitut liegen kann. Ein schweres Unterfangen, da der PIN-Schlüssel nach dem Urteil weiterhin als sicher gilt.
Wer seine EC Karte verliert, verlegt oder wem sie gestohlen wurde, sollte das Konto möglichst schell sperren. Der forium.de Notfallpass hilft, die richtigen Telefonnummern zur Sperrung immer parat zu haben.

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