Was tun, wenn das Konto leer geräumt ist?

Zweifelhafte Abbuchungen müssen Sie sofort Ihrer Bank melden. Widersprechen Sie der Belastung in Höhe der angezweifelten Beträge. Dann lässt man Sie einen Reklamations-Fragebogen ausfüllen.

Achten Sie hierbei auf Fangfragen, mit denen Ihnen eine Mitschuld am Kartenmissbrauch angelastet werden kann. Wenn Sie Abbuchungen in Zweifel ziehen, müssen Ihnen Ihre Bank bzw. das Kreditkartenunternehmen die rechtmäßige Zahlung mit einem Beleg nachweisen, den Sie unterschrieben haben.

Ist dies nicht möglich, muss das Geld umgehend wieder zurück auf das Konto gebucht werden. Häufig werden betrogene Kunden aufgefordert, an Eides statt zu versichern, die genannten Transaktionen nicht getätigt zu haben. In aller Regel findet dann schnell eine Regulierung statt. Wer hier allerdings falsche Angaben abgibt, macht sich strafbar. Die Bringschuld für den Nachweis der Korrektheit der Zahlung hat das Kreditkartenunternehmen.

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