Was tun bei Kündigung trotz Kurzarbeit?

Wer von seinem Chef eine Kündigung erhält, muss sich idealerweise drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur melden. Wenn man jedoch kurzfristiger von seiner Entlassung erfährt, muss die Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen darüber in Kenntnis gesetzt werden. So soll bereits im Vorfeld der eigentlichen Arbeitslosigkeit soviel wie möglich getan werden um für den Betroffenen einen neuen Job zu finden.

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