Wer von seinem Chef eine Kündigung erhält, muss sich idealerweise drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur melden. Wenn man jedoch kurzfristiger von seiner Entlassung erfährt, muss die Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen darüber in Kenntnis gesetzt werden. So soll bereits im Vorfeld der eigentlichen Arbeitslosigkeit soviel wie möglich getan werden um für den Betroffenen einen neuen Job zu finden.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter