Der Begriff IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen. Dies sind ärztliche Leistungen als Angebot für den Patienten, die außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs stehen.
Es handelt sich hierbei um Leistungen, die offiziell medizinisch nicht notwendig sind. Deswegen kann der Patient sie als zusätzliche Maßnahme freiwillig und auf eigene Kosten in Anspruch nehmen.
Es gibt eine große Zahl von möglichen Untersuchungen und Methoden, eine offizielle Liste existiert nicht. Beispielsweise reisemedizinische Beratung, spezielle Untersuchungen für Sportler, Vorsorgeuntersuchungen ohne Risikofaktoren oder medizinisch-kosmetische Untersuchungen und Maßnahmen kann der Arzt als IGeL-Leistung privat abrechnen.
Grundsätzlich kann jeder Arzt IGeL-Leistungen anbieten, abgerechnet wird nicht über die Kasse, sondern der Patient zahlt aus eigener Tasche. Deswegen wird auch keine Praxisgebühr fällig.
Der Arzt muss den Patienten auf die zusätzlichen Kosten einer Maßnahme hinweisen, bevor er sie anwendet. Bei der Beratung zu IGeL-Leistungen darf der Arzt eventuelle Angst oder Unwissenheit des Patienten nicht ausnutzen und sollte ihm ausreichend Bedenkzeit geben. Denn dringend oder lebensnotwendig darf die Maßnahme nicht sein, sonst wäre sie auch medizinisch notwendig und demzufolge eine Kassenleistung.
Der Patient sollte sich im Vorfeld genau über Nutzen, Kosten und eventuelle Risiken einer IGeL-Leistung informieren und abklären, ob es sich nicht doch um eine Kassenleistung handelt. Im Zweifelsfall sollte er seine Krankenkasse oder eine Verbraucherzentrale um Rat fragen.
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