Was sind der allgemeine und der erhöhte Leistungssatz?

Das Arbeitslosengeld entspricht bei Kinderlosen etwa 60 Prozent des bisherigen Netto-Einkommens, das bezeichnet man auch als den allgemeinen Leistungssatz. Bei Arbeitslosen mit berücksichtigungsfähigen Kindern beträgt der erhöhte Leistungssatz 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens.

Die Höhe Ihres voraussichtlichen Arbeitslosengeldes können Sie mit einem Arbeitslosengeld-Rechner berechnen.

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