Wenn Sie zum Beispiel arbeitslos werden und Ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können, haben Sie zwei Möglichkeiten.
Sie können die Versicherung kündigen. Der Rückkaufswert ist allerdings geringer als die Summe der bisher eingezahlten Beiträge.
Besser ist die Beitragsfreistellung, die Sie mit Ihrem Versicherer vereinbaren können. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz erhalten, jedoch mit einer neu berechneten geringeren Versicherungssumme.