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16.09.2009

Was passiert mit bei einer Kinder-Unfallversicherung, wenn das Kind volljährig wird?

Der Kindertarif wandelt sich zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, in den dann gültigen Erwachsenentarif. Die versicherte Person muss sich dann entscheiden, ob und in welcher Form der Vertrag weitergeführt wird. Dabei bestehen folgende Möglichkeiten:

Der Versicherte zahlt weiterhin den gleichen Betrag. Damit reduzieren sich aber gleichzeitig die Versicherungssummen. Oder der Vertrag wird mit den geltenden Versicherungssummen aus dem Kindertarif weitergeführt, dann aber mit einer höheren monatlichen Belastung.

Dazu werden die Versicherungsnehmer von der Versicherung angeschrieben. Erfolgt keine Reaktion, wird der Vertrag gleichem Beitrag fortgeführt. Die Versicherungssummen reduzieren sich entsprechend.

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