Was passiert im Falle einer Scheidung mit den Altersvorsorgeverträgen?

Geschiedene Ehepartner, die zu den geförderten Personen gehören, führen ihren Altersvorsorgevertrag weiter und bekommen auch weiterhin die Förderung. Wenn ein Partner allerdings nur mittelbar zulagenberechtigt ist, also selbst keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, erlischt der Anspruch auf Förderung. Der Vertrag kann so lange ruhen, bis der Geschiedene wieder heiratet und einen neuen mittelbaren Anspruch erwirbt oder selbst eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt oder in Rente geht.

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