Was passiert beim Zusammenziehen mit dem Partner?

Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei mitversichert werden.
Wenn zwei bereits haftpflichtversicherte Partner zusammenziehen, sollten die jeweiligen Versicherungsgesellschaften drüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere Vertrag beibehalten und der kürzer bestehende zeitgleich aufgehoben.

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