Die Bearbeitungsgebühr wird nicht anteilig rückvergütet, sie ist also voll fällig. Die Kosten einer Restschuldversicherung gibt es, wenn überhaupt, nur zu einem geringen Teil zurück. Das sollte man auch bei Kreditzusammenlegungen wie zum Beispiel einem Neuvertrag mit höherer Kreditsumme oder einer Ablösung des Altkredits beachten.