Was muss man bei Kapitaleinkünften beachten?

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen muss man streng zwischen Erträgen und eingesetztem Kapital unterscheiden. Nur die Erträge sind Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Wenn Ihre Einkünfte weniger als 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten betragen, dann müssen Sie keine Anlage KAP abgeben.

Übrigens kann sich das Ausfüllen der Anlage KAP auch für Steuerzahler lohnen, die mit ihren Kapitaleinkünften die oben genannten Freibeträge unterschreiten.

Das ist dann der Fall, wenn man vergessen hat, einen Freistellungsauftrag bei der Bank oder Bausparkasse einzureichen und diese dann Steuern einbehalten hat. Die gezahlten Steuern kann man sich nun über die Steuererklärung komplett wieder zurückholen. Wenn das nötig ist, sollten Sie allerdings Ihre Freistellungsaufträge überprüfen und für die Zukunft anders aufteilen.

Für alle Kapitalerträge erhalten Sie von Ihrer Bank oder Bausparkasse jeweils eine Jahressteuerbescheinigung, die Sie der Einkommensteuererklärung im Original beilegen müssen. Machen Sie sich deshalb am besten Kopien für Ihre Unterlagen.

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