Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus eine neue Stelle annimmt, muss dies unverzüglich seiner Arbeitsagentur mitteilen. Es reicht nicht aus, wenn der neue Arbeitgeber die Krankenkasse über die Arbeitsaufnahme unterrichtet. Dies muss der Arbeitslose immer selbst melden.
Hierzu erhält er vorher von der Arbeitsagentur das Formular für die "Veränderungsmitteilung", in dem er genau eintragen kann, wann die Arbeit beim neuen Arbeitgeber beginnt und wie viel Wochenstunden diese Tätigkeit umfasst.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter