Selten verläuft die Wohnungsübergabe beim Auszug aus der Mietwohnung ohne Ärger. Ein Fleck auf dem Teppichboden bietet bereits Zündstoff für einen Streit mit dem Vermieter. Während die Mieter die Rückzahlung der Kaution inklusive Zinsen erwarten, können Vermieter Gegenforderungen wegen angeblicher Schäden und schlampig ausgeführter Renovierungsarbeiten geltend machen. "Wichtig ist ein gemeinsamer Termin in der Wohnung, um ein Übernahmeprotokoll anzufertigen", rät die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Dabei wird der Zustand der Wohnung dokumentiert, eventuelle Beschädigungen vermerkt sowie alle Schlüssel übergeben. Dies liegt im Interesse beider Parteien, denn strittige Punkte können so vor Ort diskutiert und im Protokoll festgehalten werden. Mängel, die nicht schriftlich festgehalten sind, kann der Vermieter später nur schwer geltend machen. Hat der Mieter einen Schaden in der Wohnung durch unsachgemäße Behandlung verursacht, muss er ihn durch Zahlung des Zeitwerts des beschädigten Gegenstandes beheben. Normale Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen dagegen müssen nicht abgegolten werden. Selbstverständlich muss die Wohnung nach dem Auszug vollständig geräumt sein; auch die eigens angebrachte Markise oder die Wandvertäfelung im Wohnzimmer müssen vollständig entfernt werden. Beim Übergabetermin hat die Wohnung besenrein zu sein. Ob Renovierungsarbeiten notwendig sind, hängt dabei vom Mietvertrag ab.
Pressemitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung
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