Für das Jahr, in dem die Förderberechtigung endet, erhalten Sie noch die volle staatliche Zulage und steuerliche Förderung. Danach geht dies nur noch über die Ehegattenförderung. Wenn die Förderberechtigung komplett wegfällt, kann man den Vertrag ruhen lassen. Damit bleibt das angesparte Vermögen einschließlich Zulagen erhalten und wird im Alter ausgezahlt. Die zweite Möglichkeit ist die Kündigung des Riester-Vertrages. Staatliche Förderung, also Zulagen und Steuerermäßigung, muss man dann allerdings zurückerstatten dazu noch Provisionen und weitere Kosten der Versicherung.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter