Was ist, wenn ich eine Arbeit ablehne?

Wer eine angebotene Tätigkeit ablehnt oder eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund wieder aufgibt, erhält für die kommenden drei Monate eine Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent. Wenn man innerhalb eines Jahres eine Grundpflicht erneut verletzt oder eine Arbeit erneut ablehnt, wird um 60 Prozent gekürzt. Wiederholt sich dies innerhalb eines Jahres noch einmal (also insgesamt dreimal), wird das Arbeitslosengeld II komplett gestrichen.

Noch drastischer sind die Maßnahmen für unter 25jährige ALG II-Empfänger. Lehnen sie eine Arbeitsmöglichkeit ab oder beenden sie eine solche vorzeitig ohne einen triftigen Grund, wird ihnen für drei Monate der Regelsatz komplett gestrichen, Zahlungen für Miete und Heizung werden dem jeweiligen Empfänger direkt überwiesen. Bei einer wiederholten Ablehnung innerhalb eines Jahres werden auch die Wohnkosten nicht mehr übernommen.

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