Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere die Förderung sichern.
Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage ohne eigene Beiträge erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Sie sind dann mittelbar förderberechtigt.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter