Was ist, wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zu den Förderberechtigten gehört?

Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere die Förderung sichern.
Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage ohne eigene Beiträge erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Sie sind dann mittelbar förderberechtigt.

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