Was ist Sozialgeld und wer bekommt diese Leistung?

Wer als Hilfebedürftiger nicht erwerbsfähig ist und mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, bekommt Sozialgeld, sofern er keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung hat.

Nichts erwerbsfähig ist jeder, der am Tag weniger als drei Stunden einer Arbeit unter zumutbaren Bedingungen nachgehen kann, zum Beispiel wegen Krankheit oder Behinderung. Auch Kinder unter 15 Jahren gelten als erwerbsunfähig.

Das Sozialgeld besteht ebenfalls aus der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und einer Leistung für Unterkunft und Heizung. Die Regelsätze sind die gleichen wie beim Arbeitslosengeld II, auch der Mehrbedarf entspricht in etwa dem beim ALG II.
Ein Unterschied ist beispielsweise, dass es beim Sozialgeld keinen Zuschuss nach Arbeitslosengeldbezug gibt, der einem ALG II-Empfänger jedoch zusteht.

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