Nach einem Unfall muss die Versicherung so schnell wie möglich darüber in Kenntnis gesetzt werden. Diese schickt dem Versicherten dann eine Unfallanzeige, die mit Informationen über den Unfallhergang, Verletzungen und behandelnde Krankenhäuser, Ärzte zurückgesandt werden muss.
Wer nach einem Unfall von seiner Unfallversicherung eine Invaliditätsentschädigung erhalten will, muss Fristen beachten. Der unfallbedingte Dauerschaden muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und bei der Versicherung geltend gemacht werden. Andernfalls kann die Versicherung gegebenenfalls Zahlungen verweigern. Das hat das Landgericht Coburg in einem Urteil (Az: 11 O 812/02) entschieden.