Wer weniger als seinen Mindesteigenbeitrag anspart, erhält anteilmäßig weniger Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann aussetzen. Auch wenn der erforderliche Mindesteigenbeitrag sogar geringer ist als die eigentlichen Zulagen, muss man zumindest den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr zu zahlen, um die Förderung weiterhin zu erhalten. Ansonsten kann man den Vertrag ruhen lassen. Eine Kündigung des Vertrages bringt in der Regel zu viele Nachteile, weil man die staatliche Förderung zurückzahlen muss und ggf. auch noch Provisionen und andere Kosten anfallen.