Das Halbeinkünfteverfahren fällt weg. Zur Erinnerung: Beim Halbeinkünfteverfahren mussten Anleger von den Dividenden und Aktienkursgewinnen nur die Hälfte versteuern. Mit der Abgeltungssteuer werden sowohl Dividenden als auch die Aktienkursgewinne in voller Höhe mit 25 Prozent besteuert.