Was ist mit dem bisherigen Halbeinkünfteverfahren?

Das Halbeinkünfteverfahren fällt weg. Zur Erinnerung: Beim Halbeinkünfteverfahren mussten Anleger von den Dividenden und Aktienkursgewinnen nur die Hälfte versteuern. Mit der Abgeltungssteuer werden sowohl Dividenden als auch die Aktienkursgewinne in voller Höhe mit 25 Prozent besteuert.

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