Eine Rücklastschrift entsteht, wenn die Bank des Bezogenen durch bestimmte Gegebenheiten eine Lastschrift nicht einlösen kann oder will. Gründe hierfür können unter anderem ein nicht gedecktes Konto, ein eingelegter Widerspruch oder falsche Kontodaten sein.
Lastschriftretouren sind für den Zahlungspflichtigen kostenlos. Der Einreicher der retournierten Lastschrift muss dagegen ein sogenanntes Rücklastschriftentgelt zahlen. Diesen Betrag kann er aber vom Empfänger zurückverlangen, wenn dieser die Rücklastschrift verschuldet hat.