Wenn der Versicherer eine Nachversicherungsgarantie anbietet, verpflichtet er sich, bei bestimmten Anlässen (Gehaltserhöhung, Heirat, Geburt eine Kindes, Wechsel in die Selbständigkeit etc.), eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung vorzunehmen.