Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Nicht versichert sind Krankheiten. Wenn eine Krankheit oder ein bestehendes Gebrechen den Unfall (mit) ausgelöst hat, wird dies bei der Versicherungszahlung durch einen entsprechenden Abzug berücksichtigt.
Unfälle, die durch besondere Gefahren im Berufs- oder Privatleben z.B. durch Extremsportarten verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie müssen zusätzlich versichert werden, jedoch versichern nicht alle Versicherungen jede Extremsportart.