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30.04.2008

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen ALG II und ALG I?

Auch wenn die Bezeichnungen ähnlich klingen, sind dies im Grunde zwei völlig verschiedene Leistungen. ALG I - genauer gesagt: das Arbeitslosengeld - ist eine Versicherungsleistung. Sie steht jedem Arbeitslosen zu, der über eine bestimmte Zeit in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und sich innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach einem Jobverlust arbeitslos meldet. Alle Formalitäten laufen über die zuständige Agentur für Arbeit.

Die Höhe der gezahlten Leistung ist abhängig vom bisherigen Verdienst des Arbeitslosen und kann nicht gekürzt werden. Allerdings erhalten Arbeitslose mit Kind 67 Prozent ihres letzten Nettogehalts, Arbeitslose ohne Kinder bekommen nur 60 Prozent.

ALG II - oder das Arbeitslosengeld II - ist als Grundsicherung für Arbeitssuchende gedacht, die keine oder nur wenige Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erhalten. Auch Arbeitnehmer mit einer geringen Bezahlung können ihr Gehalt durch ALG II aufstocken.

ALG II setzt sich aus der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammen, die es seit 2005 faktisch nicht mehr gibt. Bekannt ist die Leistung auch unter dem Namen Hartz IV, weil sie mit dem vierten Gesetz nach dem so genannten Hartz-Konzept realisiert wurde. Als Hilfe zum Lebensunterhalt soll das ALG II den arbeitslosen Erwerbsfähigen helfen, baldmöglichst wieder eine Arbeit zu finden.

Die Höhe der gezahlten Leistung richtet sich nach dem Gesamteinkommen einer Bedarfsgemeinschaft, wenn der Antragsteller mit seiner Familie zusammenlebt. Hierbei gibt es feste Regelsätze für den Antragsteller, seinen Partner und für die Kinder in verschiedenen Altersgruppen. Dazu kann noch ein so genannter Mehrbedarf kommen, etwa, wenn die Antragstellerin alleinerziehend oder schwanger ist, oder ein behindertes Kind zu versorgen hat. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung, die ebenfalls übernommen werden - solange sie angemessen sind. Ansprechpartner in Sachen ALG II sind die so genannten ARGEn (die Jobcenter) oder kommunalen Träger.

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld kann eine Leistung nach Hartz IV auch gekürzt werden, etwa wenn der Antragsteller Meldefristen nicht einhält oder nicht genügend Eigenbemühungen zeigt.

Einen möglichen Anspruch auf ALG II können Sie auch direkt in unserem Hartz IV-Rechner ermitteln.

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