Unter der Neugeborenen-Vorsorge versteht man Untersuchungen, die nicht unter die so genannte Kinder-Richtlinie für Neugeborene fallen, dazu zählen zum Beispiel das Neugeborenen-Screening oder das Hör-Screening. Diese Untersuchungen werden spätestens bis zum 14.Lebenstag durchgeführt. Dabei kann die Krankenzusatzversicherung die Kosten, meist anteilig, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag übernehmen.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | Volkswagen Bank | Plus Konto TopZins (Telefon) | 2,30% |
Kinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen g ... weiter
Zum Jahreswechsel treten weitere Änderungen der Gesundheitsreform in Kraft. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben für die meisten Versicherten erhalten. Anders steht es um Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie haben ab dem 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld. Wie sich Selbständige im Krankheitsfall absichern können erfahren Sie hier.
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