Unter der Neugeborenen-Vorsorge versteht man Untersuchungen, die nicht unter die so genannte Kinder-Richtlinie für Neugeborene fallen, dazu zählen zum Beispiel das Neugeborenen-Screening oder das Hör-Screening. Diese Untersuchungen werden spätestens bis zum 14.Lebenstag durchgeführt. Dabei kann die Krankenzusatzversicherung die Kosten, meist anteilig, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag übernehmen.