Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?

Grundgedanke der gesetzlichen Krankenversicherung ist, die medizinische Versorgung im Krankheitsfall und bei Schwangerschaften zu gewährleisten. Das System wurde 1883 von Fürst Otto von Bismarck eingeführt und ist – in Teilen zumindest – heute noch gültig.

Neben der ambulanten und stationären Krankenversorgung, inklusive Arznei- und Heilmitteln, sind seitdem einige Leistungen hinzugekommen, etwa Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten (Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen), Schwangerschaftsbehandlungen, -abbrüche und -beratungen, Zahnbehandlungen sowie das Krankengeld. Eingeschränkt wird das Ganze im Sozialgesetzbuch jedoch durch ein Wirtschaftlichkeitsgebot und das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit.

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