Der Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nach dem Bezug von Arbeitslosengeld wurde 2011 abgeschafft.
Einen befristeten Zuschlag bekamen bis dahin ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld. Zum Regelsatz wurden zwei Drittel der Differenz zwischen dem letzten Arbeitslosengeld zuzüglich Wohngeld und dem ALG II der Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Es gab eine Höchstgrenze von 160 Euro für Alleinstehende bzw. 320 Euro für Paare (je Kind max. 60 Euro) im ersten Jahr nach dem ALG I-Bezug. Dieser Zuschlag wurde im zweiten Jahr halbiert, danach gab es keinen Zuschlag mehr.
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