Neben den neuen Pflichttarifen, die die Kassen ihren Versicherten seit 2007 anbieten müssen, können sie auch noch zusätzliche Tarife einführen. Eine weitere Neuerung ist beispielsweise der Kostenerstattungstarif: Die Patienten zahlen ihre Behandlung zunächst selbst, was den Vorteil hat, dass gesetzlich Versicherte den gleichen Behandlungsstatus bekommen wie Privatversicherte.
Die Rechnung legen sie anschließend gegen eine Bearbeitungsgebühr der Krankenkasse vor. Diese erstattet dann die Kosten in Höhe des gesetzlichen Leistungsanspruchs. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Versicherte selbst tragen.
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