Was ist bei Zahlungsverzug zu beachten?

Wie jede andere Ware auch, muss der Versicherungsschutz bezahlt werden. Ohne Bezahlung kann der Versicherungsnehmer keine Gegenleistung erwarten. Jedoch kann die Versicherung ihren Versicherungsschutz nicht einfach einstellen. Dazu bedarf es eines Mahnverfahrens. Hierbei fordert die Versicherung den säumigen Versicherungsnehmer auf, innerhalb einer Frist von zwei Wochen den rückständigen Betrag zu zahlen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Zahlung erlischt automatisch der Versicherungsschutz für neu eintretende Versicherungsfälle. Außerdem kann der Versicherer nach Ablauf der Frist das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Dies alles regelt §39 Gesetz über den Versicherungsvertrag.

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